Berufseinstiegsschule Klasse 1
Aufgabe und Zielsetzung:
Die Klasse 1 der Berufseinstiegsschule ist eine Vollzeitschulform. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern allgemeine und fachliche Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen einer beruflichen Tätigkeit und bereitet auf eine Berufsausbildung vor.
In der Klasse 1 der Berufseinstiegsschule sollen die Jugendlichen befähigt werden, anschließend
1. in die Klasse 2 der Berufseinstiegsschule oder
2. in ein Berufsausbildungsverhältnis in der Wirtschaft oder
3. besser vorbereitet in eine Erwerbstätigkeit einzutreten.
Mit dem Abschluss der Klasse 1 der Berufseinstiegsschule ist die gesetzliche Schulpflicht erfüllt.
Aufnahmevoraussetzungen:
In die Klasse 1 der Berufseinstiegsschule kann aufgenommen werden, wer noch schulpflichtig im Sek. II-Bereich ist und für wen in einer verbindlichen Eingangsberatung ein individueller Förderbedarf festgestellt wurde um die Ausbildungsfähigkeit zu erhöhen bzw. für den erfolgreichen Besuch der Klasse 2 der Berufseinstiegsschule zu befähigen. Lassen Sie sich bitte von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder von Ihren bisherigen Lehrern in dieser Frage beraten.
Unterrichtsorganisation:
In der Klasse 1 der Berufseinstiegsschule werden allgemein bildende und berufsbezogene Inhalte (berufliche Grundbildung) vermittelt. Die allgemein bildenden Inhalte (berufsübergreifender Bereich) umfassen die Fächer: Deutsch, Politik, Sport, Religion mit insgesamt 7 Wochenstunden. Die berufsbezogenen Inhalte umfassen: Fachtheorie mit 6 Wochenstunden und Fachpraxis mit 18 Wochenstunden aus zwei Berufsfeldern. Dabei können Berufswünsche der Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich berücksichtigt werden. Kreuzen Sie bitte das gewünschte Berufsfeld auf dem Anmeldeformular an. Selbstverständlich können Sie sich bei Ihrer Entscheidung von der Agentur für Arbeit oder von der Schule beraten lassen.
Zeugnisse werden halbjährlich erteilt.
Zeugnisse und Abschluss:
Nach einem halben Jahr und am Ende des Schuljahres erhält die Schülerin bzw. der Schüler ein Zeugnis. Im Verlauf des Schuljahres werden die Agentur für Arbeit (Berufsberatung) und die Schule aufgrund der bisherigen Erfahrungen die Schülerinnen und Schülern sowie die Erziehungsberechtigten über Möglichkeiten des weiteren schulischen und/oder beruflichen Weges beraten.
Kosten:
Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, sich Schreib- und Zeichenmaterial und eine vorschriftsmäßige Arbeitskleidung sowie Sicherheitsschuhe auf eigene Kosten zu beschaffen.
Ob dazu eine Beihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden kann, entscheidet das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Aurich, Außenstelle Norden.
Anmeldung:
Anmeldung:01.02. bis 28.02.
Einschulungstag: wird schriftlich mitgeteilt
Erster Unterrichtstag: wird schriftlich mitgeteilt
Anmerkung:
Die endgültige Einrichtung einer Klasse in einem Schwerpunkt ist abhängig von der Zahl der Anmeldungen.
Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgeschickt werden. Sie sind ggf. persönlich im Schulbüro abzuholen.