Einjährige Berufsfachschule
Bautechnik |
||||||||||||
Aufgabe und Zielsetzung: |
||||||||||||
In der Einjährigen Berufsfachschule Bautechnik werden den aus den Schulen des Sekundarbereiches I entlassenen Jugendlichen die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres ausgewählter Berufe des Berufsfeldes Bautechnik vermittelt. Zudem erhalten die Schüler/-innen im berufsübergreifenden Lernbereich ein Lernangebot zur Erweiterung der Allgemeinbildung. |
||||||||||||
Aufnahmevoraussetzungen: | ||||||||||||
Aufgenommen werden kann, wer die allgemeine Schulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat. . |
||||||||||||
Kosten: | ||||||||||||
Schulgeld wird nicht erhoben. Der/die Schüler/in ist jedoch verpflichtet, einen geringen Beitrag zu den Kosten der Fachpraxis zu leisten und sich Schulbücher, Schreibmaterial und Arbeitskleidung selbst zu beschaffen.(Schulbücher können gegen eine Gebühr entliehen werden.) |
||||||||||||
Unterricht: |
||||||||||||
Der Unterricht wird in modern ausgestatteten Unterrichts-, Übungs- und Demonstrationsräumen sowie Werkstätten voraussichtlich nach folgender Stundentafel erteilt: |
||||||||||||
|
||||||||||||
Zeugnisse werden halbjährlich erteilt. |
||||||||||||
Abschlüsse und Berechtigungen: |
||||||||||||
Der erfolgreiche Besuch kann als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden. |
||||||||||||
Anmeldung: |
||||||||||||
01. bis 28. Februar |
||||||||||||
Anmerkung: | ||||||||||||
Die endgültige Einrichtung einer Klasse in dieser Fachrichtung ist abhängig von der Zahl der Anmeldungen. |