Berufsfachschule

 

 

FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN

Ziele

Die zweieinhalbjährige Ausbildung führt zum beruflichen Abschluss „Pharmazeutisch-technische Assisten-tin / Pharmazeutisch-technischer Assistent" (PTA). Sie befähigt dazu in einer Apotheke unter der Aufsicht eines Apothekers zu arbeiten.
Die typischen Aufgaben sind die Abgabe von Arzneimitteln und die Beratung der Kunden, aber auch Arbeiten im Labor, zum Beispiel das Herstellen von Arzneimitteln und chemische Untersuchungen. Auch persönliche Beratungen im Zusammenhang mit einer Blutdruck- oder Blutzuckermessung gehören zum Tätigkeitsfeld der PTA.
Die PTA-Ausbildung ermöglicht nach erfolgreichem Abschluss die Aufnahme einer Tätigkeit in:
- öffentlichen Apotheken
- Krankenhausapotheken
- pharmazeutischen Großhandlungen
- der Pharmaindustrie (Labor und Vertrieb)
- PTA-Lehranstalten
- Behörden und Krankenkassen
- Apothekerkammern und -verbänden
- Forschungseinrichtungen
- chemischen Untersuchungsämtern
- Bundeswehrapotheken

Aufnahmevoraussetzungen

In die PTA-Klasse kann aufgenommen werden, wer den SEK I-Realschulabschluss nachweist.
Es findet unter allen Bewerbern ein Auswahlverfahren statt, bei dem insbesondere die Noten in Deutsch, Mathematik, Biologie, Physik und Chemie berücksichtigt werden. Eingereicht werden kann der Sek.1-Abschluss oder das Halbjahreszeugnis. Da Chemie und Biologie einen großen Anteil an der Ausbildung haben, ist ein naturwissenschafltiches Interesse hilfreich. Wer später in einer öffentlichen Apotheke arbeiten möchte, sollte auch gern auf Menschen zugehen und im Team arbeiten können.

Organisation

Die Ausbildung zum/zur PTA gliedert sich in einen zweijährigen Lehrgang an der Berufsfachschule und ein halbjähriges Praktikum in einer Apotheke. Neben der schulischen Ausbildung ist in den Ferien ein 160-stündiges Praktikum in einer Apotheke abzuleisten, dieses entfällt für PKA. Ebenso muss ein Erste-Hilfe-Kurs von 9 Unterrichts- einheiten absolviert werden.
Am Ende der Klasse 1 findet eine Versetzung statt.
Mit dem Ende der 2. Klasse ist der erste Ausbildungsabschnitt beendet. Es folgt die halbjährliche praktische Ausbildung in der Apotheke. Daraufhin wird der zweite Ausbil- dungsabschnitt durch Ablegung einer Prüfung in der Schule abgeschlossen.

Unterricht

Der Fachunterricht wird ausschließlich von hauptberuflichen Fachlehrern erteilt (6 ApothekerInnen, 1 PTA). Daneben unterrichten weitere Lehrkräfte die allgemeinbildenden Fächer.

Der Stundenplan besteht aus Unterricht in acht berufsbezogenen Unterrichtsfächern und allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch und Politik.

Lernfeld 1: Sich im Beruf und im Gesundheitswesen orientieren
Das Lernfeld bietet zunächst eine Orientierung über das Gesundheitswesen und die Arbeitsabläufe in der Apotheke. Diese Arbeitsabläufe im Apothekenbetrieb unterliegen vielen rechtlichen Vorschriften, welche die Schüler in dem Lernfeld kennenlernen und anwenden.

Lernfeld 2: Verordnete Arzneimittel abgeben
In diesem Unterrichtsfach lernen die Schüler Krankheiten und ihre Therapien mit Arzneimitteln kennen, um später in der Apotheke ärztliche Rezepte lesen und beliefern zu können. Auch die dafür nötigen gesetzlichen Vorschriften werden gelehrt.

Lernfeld 3: Im Rahmen der Selbstmedikation informieren und beraten
Viele Apothekenkunden kommen ohne Rezept in die Apotheke und haben einen individuellen Arzneimittelwunsch und Beratungsbedarf im Rahmen der Selbstmedikation. Die Schüler lernen in diesem Lernfeld viel über die Arzneimittel und die richtige notwendige Beratung, auch die Grenzen der Selbstmedikation sollen berücksichtigt werden.

Lernfeld 4: Pharmazeutische Dienstleistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention gestalten und erbringen
Neben Arzneimitteln werden in Apotheken auch verstärkt Dienstleistungen angeboten, die der Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit dienen sollen. Hierzu zählen z.B. Ernährungsberatung, Körperpflege und physiologische Untersuchungen (z.B. Blutzucker und Blutdruck messen). Weitere Inhalte sind: Beratung zum Umgang und zur Anwendung von Medizinprodukten sowie der Erwerb von Sachkenntnissen im Umgang mit Gefahrstoffen.

Lernfeld 5: Arzneimittel herstellen
Die individuelle Herstellung von Rezepturen ist eine wichtige Aufgabe der PTA in den Apotheken, die hierfür nötigen Fähigkeiten werden in diesem Unterrichtsfach geschult, das theoretische Wissen und die zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften sind weitere Unterrichtsinhalte. 

Lernfeld 6: Ausgangsstoffe und Arzneimittel prüfen
Nur Substanzen und Teedrogen mit Arzneibuchqualität dürfen in der Apotheke verarbeitet werden. Dieses Qualität wird im Apothekenlabor chemisch, physikalisch, mikroskopisch und makroskopisch überprüft, das dafür nötige praktische und theoretische Wissen soll hier geübt werden.

Lernfeld 7: Betriebliche Arbeitsabläufe mitgestalten
Die Arbeitsabläufe in der Apotheke werden unter Berücksichtigung von Qualitätsmanagementsystemen optimiert. Der Einsatz von Informationssystem und die Information und Beratung der Apothekenkunden sind weitere Lerninhalte.

Lernfeld 8: Arzneimittelversorgung in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens mitgestalten 
Verschiedene Institutionen des Gesundheitswesens, mit denen die  Apotheke im Rahmen der Arzneimittelversorgung zusammenarbeiten werden in diesem Lernfeld kennengelernt. Hierzu zählen z.B. der pharmazeutische Großhandel, Altenpflegeheime und Krankenhäuser.

Stundentafel

Prüfungen, Leistungsnachweise, Versetzung

Am Ende des zweijährigen Lehrgangs findet eine staatliche Prüfung nach der Bundesausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA statt.
Es müssen 4 schriftliche, 3 praktische und 3 mündliche Prüfungen bestanden werden.
Nach der praktischen Ausbildung in der Apotheke folgt der zweite Abschnitt der staatlichen Prüfung, er besteht aus einer mündlichen Prüfung.
Leistungsnachweise werden in Form von Klausuren, Tests, Referaten und praktischen Übungen erbracht. Am Ende der Klasse 1 findet eine Versetzung statt.

Berechtigungen / Abschluss

Der erfolgreiche Besuch der BFS PTA berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent" mit staatlicher Anerkennung.
Zusätzlich wird nach erfolgreichem Besuch am Ende der Ausbildung der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.

Ausbildungskosten

Ein Schulgeld wird nicht erhoben. Der Schüler ist jedoch verpflichtet, sich für seinen persönlichen Gebrauch bestimmte Lehr- und Lernmittel auf eigene Kosten anzuschaffen. Falls die Voraussetzungen vorliegen, kann Beihilfe nach BAföG gewährt werden. Auskunft hierüber erteilen die entspre­chenden Ämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit dem bei der Schulverwaltung erhältlichen Formular. Die dort auf­geführten Unterlagen sind lückenlos beizufügen. Das Gesundheitszeugnis kann vor Unter­richtsbeginn nachgereicht werden.

1. bis 28. Februar für das folgende Schuljahr (Ausschlussfrist)

Einschulung:wird schriftlich mitgeteilt

Unterrichtsbeginn wird schriftlich mitgeteilt

Anmerkung

Die Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber können nur zurückgesandt werden, falls ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt ist. Weitere Auskünfte erteilen das Schulbüro sowie, nach Absprache, die Fachlehrer.