Alternativen
- Bei Schülern mit besonderem sozialpädagogischen
Förderbedarf, die nicht im Rahmen eines BVJs an der BBS
beschult werden können, besteht die Möglichkeit,
die Schulpflicht durch ein Langzeitpraktikum nach § 67.5
NSchG zu erfüllen.
Beratung: Herr F. Heibült - Bei Schulverweigerung besteht die Möglichkeit,
die Schulpflicht in sozialpädagogisch betreuten Jugendwerkstätten
der KVHS zu erfüllen.
Beratung: Herr Harald Gädt